Kleine Anfrage und Antwort: Ummeldungen ukrainischer Fahrzeuge

Unfall Symbolbild (AfD-Fraktion Sachsen)Am 18.03. wurden nachfolgend gestellte Fragen beantwortet.

Thema ist die Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland. Ausländische Fahrzeuge müssen spätestens ein Jahr nach Grenzübertritt in Deutschland zugelassen werden. Nach Beschluss der Bundesländer wurde für Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung beschlossen, welche am 30.09.2024 endete. 

Nach Bericht der Tagesschau Thüringen vom 23.01.2025 gestalten sich die Kontrollen der Fahrzeuge bzw. Ummeldungen "schwierig". Ebenso wird angesprochen, dass es mit dem Versicherungsschutz auch Unklarheiten gibt. (siehe HIER)

Im Falle eines fehlenden Versicherungsschutzes übernimmt die Verkehrsopferhilfe (Unfallopferfonds) die Kosten, wenn ein Unfall mit ukrainischen Fahrzeugen entstanden ist.

Die Antwort ergab, das nur 154 Ummeldungen ukrainischer Fahrzeuge in den Landkreisen erfasst wurden. In 2024 gab es 169 Unfälle mit Fahrzeugen, welche in der UA angemeldet waren.

Bereits im Januar 2023 hat die sächsische AfD-Fraktion verstärkte Kontrollen ukrainischer Fahrzeuge gefordert (Drs. 7/12167). Ich finde es zum einen fair, wenn Ukrainer in Deutschland Kfz-Steuer bezahlen, wie andere Fahrzeughalter auch. Zum anderen muss die Versicherungsfrage geklärt werden. Denn der Unfallopferfonds ist nur für Ausnahmen konzipiert. Das heißt: Geschehen Unfälle mit nicht versicherten ukrainischen Fahrzeugen, besteht die Gefahr, dass sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte kein Geld erhalten. Daraus können existenzbedrohende Szenarien entstehen. Es können ja unter Umständen auch einmal mehrere Lkws mit teurem Transportgut in einen Unfall involviert sein.

Problematisch ist die Aussage der Staatsministerin Regina Kraushaar: „Die Zulassungsbehörden führen ohne Anhaltspunkte keine Nachfragen oder Kontrollen (…) durch, ob eventuell vorhandene Fahrzeuge (…) umgemeldet wurden“,

Wir fordern daher die Regierung erneut auf, dieses Problem endlich ernst zu nehmen und entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Weitere Details unten im Text. Das PDF Dokument finden sie HIER...


Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: Wie viele Ummeldungen von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wurden seit dem 01.10.2024 (Ablauf der Ausnahmegenehmigung) in den sächsischen Zulassungsbehörden registriert? 

Bei der Ummeldung oder bei der Neuanmeldung eines zuvor im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugs (Kfz) wird im Fahrzeugregister nicht erfasst, in welchem Land es zuvor zugelassen war. 

Eine Abfrage bei den Zulassungsbehörden im Freistaat Sachsen ergab, dass von insgesamt zehn der 13 Zulassungsbehörden zur Überblicksgewinnung und für eventuelle Anfragen die Zulassungen von zuvor in der Ukraine zugelassenen Fahzeuge gezählt werde.-n. lm Ergebnis würden von diesen zehn Zulassungsbehörden seit dem 1. Oktober 2024 insgesamt 156 solche Zulassungen erfasst.

lm Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. 

Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig rechärchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freisiaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneteten, sodass das parlamentariscne Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung und die Verwaltung muss nur das mitteilen, was inneihalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann.

lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der zuständigen Behörden gefährdet. Bei der Ummeldung oder bei der Neuanmeidung eines zuvor im Ausland zugelassenen Kfz wird im Fahrzeugregister nicht erfasst, in welchem Land es zuvor zugelassen war. Die Angaben können nur durch nachträgliche händische Sichtung der abgegebenen alten Fahzeugdokumente zu den im fraglichen Zeitraum zugelassenen Fahzeuge erlangt werden - eine elektronische Recherche und Auswertung ist nicht möglich.

Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport wird von einer Bearbeitungszeit von zehn Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 39-h-Woche sind bei etwa 1.500 geschätzten Fällen mindestens 1,6 Vollzeitarbeitskräfte notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben, wie z. B. die Bearbeitung von Zulassungs: vorgängen, können währenddessen nicht wahrgenommen werden.

Eine umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergebnis, dass dem lnteresse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Verwaltung Vorrang zu gewähren ist. Die Beantwortung der Frage würde zwangsläufig eine starke Beeinträchtigung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der betroffenen Zulassungsbehörden bedingen. Die überwiegend erfolgte Beantwortung der Frage ist zu berücksichtigen.

Frage 2: Welche Amter und / oder Behörden kontrollieren, ob die fristgerechte Ummeldung der Kfz mit ukrainischem Kennzeichen seit dem 01.10.2024 durchgeführt wurde und wird? 

Die Zulassungsbehörden führen ohne Anhaltspunkte keine Nachfragen oder Kontrollen bei aus der Ukraine stammenden Personen durch, ob eventuell vorhandene Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen umgemeldet wurden; das gilt auch für die Fälle, in denen aus der Ukraine geflohene Personen entsprechend ihres Antrages auf Schutzstatus als Schutzsuchende registriert werden. Hinweise zu eventuell nicht fristgerechten Ummeldungen von Fahrzeugen werden insbesondere durch die Polizei (im Rahmen von Verkehrskontrollen) und den Zoll (aufgrund der Kfz-Steuererhebung auch für ausländische Fahrzeuge) an die Zulassungsbehörden weitergegeben.

Frage 3: Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden von den Behörden auf Grund nichtfristgerechter Ummeldung von Kfz mit ukrainischem Kennzeichen bereits festgestellt?

Zuständig für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aufgrund. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wegen nicht fristgerechter Ummeldung von KFZ mit ausländischer Zulassung sind nach § 2 Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung die Landkreise und Kreisfreien Städte und dort allgemein die Bußgeldbehörde. Diese bezieht die Zulassungsbehörde in die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ein. Seitens vier Zulassungsbehörden wurden aufgrund laufender händischer Erfässung insgesamt neun Ordnungswidrigkeiten mitgeteilt, die. wegen nicht fristgerechter Ummeldung von Kfz mit ukrainischen Kennzeichen festgestelltwurden. Die übrigen Zulassungsbehörden berichteten, dass ihnen keine Fälle bekannt sind.

Frage 4: Wie hoch ist die Anzahl der Verkehrsunfälle, die durch Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen verursacht wurden? 

In den Jahren 2020 bis 2025 wurden in Sachsen gemäß der polizeilichen Unfallstatistik (EUS64) folgende Anzahlen von Unfällen im Sinne der Fragestellung erfasst (Screenshot):

Tabelle Frage 4

Frage 5: Wie hoch sind die bereits getätigten Zahlungen aus den Unfallopferfonds, die durch nicht versicherte Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen verursacht wurden?

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

Die Regulierung entsprechender Schäden in Fällen, in denen ein Fahrzeug nicht versichert ist, obliegt in Deutschland der ''Verkehrsopferhilfe eingetragener Verein" in Berlin (Verkehrsopferhilfe). Es steht der Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen nach den §§ 12 ff des Pflichtversicherungsgesetzes zur Verfügung.

Erkenntnisse zu Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds liegen der Staatsregierung nicht vor.

Unterzeichnet wurde die Antwort von Regina Kraushaar, Ministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung.

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