TU Bergakademie Freiberg für alle

In den Räumen der TU Bergakademie Freiberg finden regelmäßig Veranstaltungen des parteigewordenen Netzwerks Freiberg für alle (Workshop Sprechen für die Demokratie, Vortragsreihe Was bedeutet (uns) Demokratie) statt, während Anfragen anderer Vereine, wie des Freiberger Forums, abgelehnt oder ignoriert werden.
Der ehemalige Rektor nutzte als Landtagskandidat die Kanäle des Netzwerkes Freiberg für alle. Gibt es zwischen der Raumvergabe und dem persönlichem politischen Engaments des Rektors Zusammenhänge?   

Meine Anfrage und Nachfrage dazu:

Nutzung der Veranstaltungsräume der TU Bergakademie Freiberg

"Nach Kenntnis des Fragestellers unterliegt sowohl die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) und das zugeordnete Studentenwerk - als öffentliche Körperschaften - dem Neutralitätsgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Allerdings wurden mehrere Anfragen des gemeinnützigen Vereins "Freiberger Forum" über die Nutzung von Räumen der genannten Organisationen abgelehnt. Im Gegenzug dazu wurde und werden der unklar definierten, politischen aktiven Gruppierung "Freiberg für Alle", welche zuletzt sogar zur Kommunalwahl an getreten ist, Räume zur Verfügung gestellt."

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Die Technische Universität Bergakademie Freiberg und das Studentenwerk Freiberg sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts, das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) führt im Rahmen der ihm obliegenden Rechtsaufsicht keine eigenen Erhebungen zu den für die Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten.
Das SMWK hat die Fragen an die Technische Universität Bergakademie Freiberg und das Studentenwerk Freiberg weitergeleitet und um Beantwortung gebeten.

Frage 1: Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen vergeben die in der Vorbemerkung genannten Organisationen ihre Räumlichkeiten an Dritte bzw. externe Nutzer?
Rechtliche Grundlage der Überlassung von Räumlichkeiten an Dritte bzw. externe Nutzer an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg sind § 12 Absatz 9 des Sächsischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit §6 der Sächsischen Hochschulfinanzverordnung sowie die Hausordnung der TU Bergakademie Freiberg.
Rechtliche Grundlagen im Studentenwerk Freiberg für die Überlassung von Räumlichkeiten sind Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz, die Grundordnung des Studentenwerkes Freiberg, die Hausordnung für Mensen und Cafeterien, Interne Festlegung zur Priorisierung der Vergabe (1. Eigenbedarf Studentenwerk; 2. Bedarf Hochschulen und deren Institutionen; 3. Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben, z. B. Bereitstellung von Räumen zur Durchführung von Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen; 4. Fremdvergabe), Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit des SMWK und Kosten festsetzung des Studentenwerkes Freiberg.

Frage 2: Inwieweit hat der Rektor oder andere Führungspersonen Einfiuss auf die Vergabe der Räumlichkeiten aufgrund persönlicher Präferenzen?
Persönliche Präferenzen des Rektors oder anderer Führungspersonen der Technischen Universität Bergakademie Freiberg fließen bei der Vergabe von Räumlichkeiten nicht ein.
Uber die Vergabe der vom Studentenwerk Freiberg verwalteten Räumlichkeiten entscheidet der Geschäftsführer oder die von ihm beauftragte Person ausschließlich nach den unter Frage 1 genannten Kriterien.

Persönliche Präferenzen spielen dabei keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gemkow

 

Nutzung der Veranstaltungsräume der TU Bergakademie Freiberg – Nachfrage

Vorab sei mitgeteilt, dass der Fragesteller einer Verlängerung der Beantwortungsfrist durch den Präsidenten gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags widerspricht.

Vorbemerkung: Die Antworten auf meine Anfragen in Drs. 8/1102, bezüglich der Nutzungsrichtlinien von Veranstaltungsräumen der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF), hinterlassen weiteren Klärungsbedarf. 
Insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 3 Absatz 3 des GG erscheint die Ablehnung von Veranstaltungen des Vereins "Freiberger Forum" problematisch.
Fragen an die Staatsregierung:

  1. Welche konkreten rechtlichen Grundlagen führten zur Ablehnung bzw. Nichtbeantwortung der Anfrage des Freiberger Forum e. V. für eine Veranstaltung am 25.05.2024? (Bei diesem Termin handelte es sich um das Technik- und Wissen-schaftsfest "Nacht der Wissenschaft". Es sollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht sprechen.)
  2. Welche konkreten rechtlichen Grundlagen führten zur Ablehnung bzw. Nichtbeantwortung der Anfrage des Freiberger Forum e. V. für eine Veranstaltung am 01.10.2022? (An diesem Tag sollte der bekannte Regisseur Imad Karim seinen Film "Dekadenz – Jubelnd in den Untergang" in Freiberg vorführen.)
  3. Welche konkreten rechtlichen Grundlagen führten zur Durchführung der Veranstaltung der – rechtlich unklaren – Gruppierung Freiberg für Alle am 13.03.2025? (Der Titel war "Reizworte – über Sprache, die Angst macht – mit Mithu Sanyal und Leyla Jagiella". Veranstaltungsort war das ZeHS, Winklerstraße 5.)
  4. Welche konkreten rechtlichen Grundlagen führten zur Durchführung der Veranstaltung der – rechtlich unklaren – Gruppierung Freiberg für Alle am 13.02.2025? (Der Titel war "Wie X, TikTok & Co. unsere Demokratie kaputt machen, und was jetzt dringend getan werden muss." Veranstaltungsort war das Audimax, Winklerstraße 24.)
  5. Da es aufgrund der vielen, auf dem Veranstaltungsflyer genannten Organisationen, nicht möglich ist, einen Auftraggeber zuzuordnen: Welche vertretungsberechtigten Personen der Gruppierung "Freiberg für Alle" haben die Veranstaltungen am 13.02.2025 und 13.03.2025 angemeldet?

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