Bitte um Spende bzw. Unterstützung!

Jeder Betrag ist hilfreich. Zum Abschluß ein paar allgemeine Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Spenden an Parteien, ohne Gewähr und ohne das ich zur Steuerberatung befugt bin. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater (oder Ihr Finanzamt):

Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie im Januar des Folgejahres, ab einem Jahresspendenbetrag von 20 EUR, eine Spendenbescheinigung.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Zuwendungen an eine Partei gem. § 34 g EStG in besonderem Maße steuerlich begünstigt. So werden Zuwendungen bis zu 1.650 EUR/3.300 EUR (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34 g Satz 2 EStG). Die Steuerersparnis ist damit maximal 825 EUR/1.650 EUR.

Zuwendungen über 1.650 EUR/3.300 EUR hinaus sind bis zu weiteren 1.650 EUR/3.300 EUR als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 b Abs. 2 EStG). Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 EUR/6.600 EUR (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt.

 

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