Drs_8_35_0: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus"

Nachfolgend ist der vollständige Antrag des Corona-Untersuchungsausschuss wiedergegeben, das formatierte PDF Dokument des Landtags ist als Link angegeben:

Sächsischer Landtag; 8. Wahlperiode; Drs_8_35_0                             

                                                                     Dringlicher Antrag der Abgeordneten der AfD-Fraktion

Peter Bachmann, André Barth, Mario Beger, Martin Braukmann, Katja Dietz, Jörg Dornau, Dr. Volker Dringenberg, Jonas Dünzel, Hajo Exner, Torsten Gahler, Andreas Gerold, Roman Golombek, Heiko Gumprecht, Holger Hentschel, Tobias Heller, Carsten Hütter, Martina Jost, Dr. Joachim Michael Keiler, Tobias Keller, Thomas Kirste, Roberto Kuhnert, Lars Kuppi, Norbert Mayer, Mike Moncsek, Arthur Österle, Romy Penz, Frank Peschel, Thomas Prantl, Timo Schreyer, Doreen Schwietzer, René Standke, Thomas Thumm, Jörg Urban, André Wendt, Ferdinand Wiedeburg, Alexander Wiesner, Marko Winter, Sebastian Wippel, Hans-Jürgen Zickler, Jan-Oliver Zwerg

Thema:        Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Gegenstand:

 „Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird“

Der Landtag möge beschließen:

Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss mit dem Titel „Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird“ eingesetzt.

Gegenstand der Untersuchungen gemäß Art. 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen

 Der Untersuchungsauftrag soll das Handeln sowie das Unterlassen der sächsischen Staatsregierung, der jeweils zuständigen Staatsministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 untersuchen. Hierbei ist auch die Zusammenarbeit mit internen und externen Beratern der Staatsregierung, mit der Bundesregierung, Bundesministerien und Bundesbehörden, insbesondere dem Robert-Koch-Institut sowie dem Paul-Ehrlich-Institut einbeziehen.

Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere umfassend aufklären, ob das Handeln bzw. Unterlassen der sächsischen Staatsregierung, der jeweils zuständigen Staatsministerien und der ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19 geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne waren.

Das Aufgabenfeld des Untersuchungsausschusses soll folgendes umfassen:

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob und inwieweit das Handeln oder Unterlassen der sächsischen Staatsregierung dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Indexvirus) und seiner Varianten sowie der Infektionskrankheit COVID-19 seit Bekanntwerden ihrer Existenz und deren negative Wirkung auf die Gesundheit der sächsischen Bevölkerung zu minimieren und inwiefern von diesem Handeln oder Unterlassen bzw. den umgesetzten Maßnahmen selbst negative Folgewirkungen auf die Bevölkerung ausgingen. Ferner ist zu klären, inwiefern diese negativen Folgewirkungen im Vorfeld absehbar waren.

Der Untersuchungsausschuss soll zudem untersuchen, welche Lehren und Konsequenzen seitens der Staatsregierung – auch hinsichtlich des Zusammenwirkens mit der Bundesregierung und Bundesbehörden sowie mit anderen Bundesländern – aus den Infektionslagen der SARS-Pandemie 2002/2003, der Influenza 2004/2005, der Pandemie H1N1 2009/2010, aus der Risikoanalyse der Bundesregierung im Jahr 2010, aus dem Auftreten des MERS-CoV seit 2012, aus der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ aus dem Jahr 2012 (Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 3. Januar 2013) und aus der Grippesaison 2017/2018 gegebenenfalls bei der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und seiner Varianten sowie der Erkrankung COVID-19 geholfen oder geschadet haben.


  1. Der Untersuchungsausschuss soll ferner klären, ob und inwieweit es bessere Alternativen zum Regierungs- und Verwaltungshandeln gab.

Im Zuge der Untersuchung ist im Besonderen zu klären, welche Eingriffe der sächsischen Staatsregierung in (Grund-)Rechte der Bürger im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 unverhältnismäßig waren. Hierbei sind insbesondere die privat- und volkswirtschaftlichen Folgekosten, die gesundheitlichen und psychosozialen Schäden für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen, gesellschaftliche Entwicklungen sowie die Auswirkungen auf die Qualität und die Struktur der Bildung als Folge der staatlichen Maßnahmen zu untersuchen.

Der Untersuchungsausschuss soll hierbei aufklären, ob und inwieweit negative Folgewirkungen von Corona-Schutzmaßnahmen – insbesondere in gesundheitlicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer und psychosozialer Hinsicht – gegen ihren vermuteten Nutzen abgewogen wurden und in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen.

Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann der sächsischen Staatsregierung und den ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und seiner Varianten in Abhängigkeit vom Lebensalter, von relevanten Vorerkrankungen und weiteren Faktoren vorlagen. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob die sächsische Staatsregierung alles Erforderliche getan hat, um sich kontinuierlich ein möglichst objektives und umfassendes Lagebild zu verschaffen.

Der Untersuchungsausschuss soll umfassend aufklären, wann die sächsische Staatsregierung und die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung der Infektionslage als Grundlage genutzt haben, um Entscheidungen über die Anordnung, Umsetzung, Durchführung sowie die Kontrolle und Evaluation von Maßnahmen zu treffen. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären, aus welchen Gründen die Staatsregierung welche Informationen, Erkenntnisse, Hinweise und Daten zur Beurteilung der Infektionslage, die der Staatsregierung vorlagen, die für sie zugänglich waren oder zugänglich gewesen wären, zu welchem Zeitpunkt nicht bei der Entscheidung über die Anordnung, Umsetzung, Durchführung sowie Kontrolle und Evaluation der Maßnahmen berücksichtigt hat.

Ferner soll der Untersuchungsausschuss klären, welche Anstrengungen die sächsische Staatsregierung und die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden unternahmen, die Datenlage fortwährend zu verbessern, und wie sich die Staatsregierung und die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden mit Zweifeln, Warnungen und Kritik an den getroffenen Maßnahmen auseinandersetzten.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, welche konkreten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse zur Wirksamkeit von umgesetzten Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten vorlagen und welche Anstrengungen die Staatsregierung unternommen hat, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu prüfen sowie die Zielerreichung der Maßnahmen zu evaluieren. Ferner ist zu klären, inwieweit Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse interner und externer Berater der Staatsregierung und der Bundesregierung sowie Erkenntnisse der Bundesministerien, der Bundesbehörden, insbesondere des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts, oder anderer Bundesländer einbezogen wurden.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, welche konkreten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der in Sachsen angewendeten Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 und seine Varianten der Staatsregierung zu welchen Zeitpunkten vorlagen, welche Anstrengungen die Staatsregierung unternommen hat, angesichts der nur bedingt zugelassenen Impfstoffe die Datenqualität zu Wirksamkeit und Sicherheit zu verbessern, wie die Staatsregierung mit Fragen zur und Kritik an der Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen sowie mit Warnungen vor Nebenwirkungen umging und welche Maßnahmen die Staatsregierung ergriffen hat, als sie vom Auftreten schwerwiegender Nebenwirkungen infolge der COVID-19-Impfstoffe Kenntnis erlangte.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, inwiefern die Staatsregierung und ihr unterstehende bzw. nachgeordnete Behörden auf interne und externe Berater sowie auf Wissenschaftler dahingehend Einfluss genommen haben, dass gegebenenfalls eine politisch neutrale und objektive Beurteilung der Wirksamkeit und Auswirkungen der Maßnahmen sowie der Wirksamkeit und des Risikos oder Sicherheitsprofils der COVID-19-Impfstoffe nicht gegeben war.

Der Untersuchungsausschuss soll zudem die Gründe und Entscheidungsgrundlagen (Informationen, Daten, Erkenntnisse und Expertisen) des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für öffentliche Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 aufklären. Weiterhin soll untersucht werden, inwieweit die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation der sächsischen Staatsregierung sowie ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht unterstehenden Behörden zur Impfaufklärung und Werbung angesichts der vorliegenden Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der in Sachsen angewendeten Impfstoffe angemessen waren.

 

Der Untersuchungsausschuss soll weiterhin klären, inwieweit durch Anordnungen und Verbote Rechte natürlicher und juristischer Personen in unzulässiger Weise verletzt wurden. Hierbei ist herauszuarbeiten, welche Strategie die Staatsregierung sowie die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden im Umgang mit Demonstrationen bzw. Verstößen gegen Anordnungen und Verbote der einzelnen Corona-Schutz-Verordnungen, Corona-Notfall-Verordnungen bzw. des Infektionsschutzgesetzes und weiterer in diesem Zusammenhang erlassener Rechtsvorschriften verfolgte und wie die zuständigen Behörden bei der Umsetzung vorgingen. Der Untersuchungsausschuss soll ebenfalls klären, inwiefern und in welchen Fällen das Demonstrationsrecht in rechtlich unzulässiger Weise eingeschränkt wurde.

 

  1. Der Untersuchungsausschuss soll umfassend klären, welche Handlungen und Unterlassungen die Staatsregierung in Wahrnehmung ihrer Länderkompetenz in Sachsen und welche sie in Zusammenarbeit und welche sie in handlungsleitender Abstimmung mit der Bundesregierung, den Bundesbehörden und anderen Bundesländern sowie der Ministerpräsidentenkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und mit Bund-Länder-Arbeitsgruppen, insbesondere der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Infektionsschutz und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen, unternommen hat.

 

  1. Der Untersuchungsausschuss soll mithin umfassend klären, welche Strategie der Risikokommunikation der sächsischen Staatsregierung sowie der ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden zu jeweils welchen Zeitpunkten zugrunde lag und inwiefern sie auf andere Stellen wie zum Beispiel nichtstaatliche Organisationen, Verbände, die Presse oder soziale Medien in welcher Weise Einfluss genommen hat.

 

  1. Insbesondere, aber nicht abschließend, sollen die folgenden Sachverhalte umfassend untersucht und aufgeklärt sowie die sich daraus ergebenden Fragen beantwortet werden:

 

Verhältnismäßigkeit des Regierungshandelns

 

  1. Welche jeweiligen Ziele verfolgte die Staatsregierung mit den einzelnen Maßnahmen, die sie durch Erlass der einzelnen Corona-Schutz-Verordnungen, Corona-Notfallverordnungen, Schul- und Kita-Coronaverordnungen, Corona-Quarantäne-Verordnungen sowie im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 stehender Allgemeinverfügungen und weiterer Rechtsnormen anordnete, und inwieweit waren diese Ziele legitim? In welcher Bewertungsreihenfolge und mit welcher Methodik brachte die Staatsregierung die verschiedenen – sich teilweise entgegenstehenden – epidemiologischen, ökonomischen und verfassungsrechtlichen Aspekte für die Entscheidungsfindung in Einklang und wie erfolgte die Bewertung, um die Eingriffe in das gesellschaftliche, wirtschaftliche und persönliche Leben der Bürger so gering wie möglich und verhältnismäßig zu gestalten?
  2. Wie und in welchem zeitlichen Turnus erfolgte seitens der Staatsregierung jeweils die im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit notwendige Abwägung, ob die verhängten Maßnahmen wie Lockdowns, Maskenpflicht, Quarantänebestimmungen, Gebote zur Einhaltung eines Mindestabstands usw. erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne waren, und inwieweit war dieses Vorgehen angemessen?
  3. Hatte die Staatsregierung für den Fall von Hinweisen auf eine deutlich geringere Gefährlichkeit der Lage eine sofortige Exit-Strategie zur Beendigung der Maßnahmen?
  4. Inwiefern stand die Handlungsstrategie der Staatsregierung im Widerspruch oder im Konflikt mit Handlungsstrategien anderer Stellen, insbesondere anderer Bundesländer, mit dem Bund oder den Bundesbehörden und inwiefern hatte dies jeweils welchen Einfluss auf das Handeln oder Unterlassen der Staatsregierung oder der ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden?

 

Datenerhebung, Abwägung, Erfolgskontrolle und Korrektur des Regierungshandelns

 

  1. Auf welche Weise gelangte die Staatsregierung zu ihrer Bewertung des
    SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens, der davon ausgehenden Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und zu den zur Eindämmung dieser Gefahr abgeleiteten Maßnahmen?
  2. Welche konkreten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Varianten lagen der Risikobeurteilung und den Entscheidungen der Staatsregierung im Rahmen der „Corona-Pandemie“ zugrunde?
  3. Auf welche Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse hat die Staatsregierung zugegriffen?
  4. Welche Probleme, Defizite, Mängel o. ä. bezüglich dieser Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse waren der Staatsregierung bekannt und welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Datenqualität umgesetzt?

 

  1. Wie flossen die von der Staatsregierung berücksichtigten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse in die Beurteilung des Gesundheitsrisikos durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ein, und zwar unter Berücksichtigung

 

  1. des angewandten Pandemieplans bzw. der primär verfolgten Strategie im Rahmen des Pandemieplans oder ggf. eines Strategiewechsels im Rahmen des Pandemieplans,
  2. der Entwicklung der Gesamtzahl an SARS-CoV-2-Tests,
  3. der Entwicklung der positiven Testergebnisse,
  4. der Erkenntnisse aus der betriebenen Kontaktnachverfolgung,
  5. der Entwicklung der Zahlen der Infizierten,
  6. der Erkenntnisse zur Infektiosität,
  7. der Erkenntnisse zur Quarantäne,
  8. der Erkenntnisse über mit oder an COVID-19 Verstorbenen,
  9. der Erkenntnisse über relevante Vorerkrankungen,
  10. der Erkenntnisse über verschiedene Altersgruppen in der Bevölkerung,
  11. der Erkenntnisse über die Viruslast in der Bevölkerung,
  12. der Erkenntnisse über repräsentative Antikörperstudien,
  13. der Erkenntnisse über Behandlungsmöglichkeiten von COVID-19,
  14. der Erkenntnisse über Behandlungskapazitäten und deren Engpassentwicklung,
  15. der Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen?

 

  1. Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung welche Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse, die ihr vorlagen, die für sie zugänglich waren oder zugänglich gewesen wären, nicht berücksichtigt?
  2. Welche Prognosen, Modelle und Szenarien aufgrund welcher Quellen wurden zur Beurteilung der Lage und zur Abwägung der zu beschließenden bzw. beschlossenen Maßnahmen zugrunde gelegt? Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung welche Prognosen, Modelle und Szenarien, die ihr vorlagen, die für sie zugänglich waren oder zugänglich gewesen wären, nicht berücksichtigt?
  3. Wie ordnete die Staatsregierung die von ihr berücksichtigten Prognosen, Modelle und Szenarien in ihr Lagebild ein?
  4. Welche Expertise-Ressourcen standen der Staatsregierung zur Beurteilung der mit SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 verbundenen Gefahren und zur Abschätzung der Folgewirkungen ihrer Maßnahmen zur Verfügung?
  5. Um welche Expertise-Ressourcen hat sie sich selbst in welcher Weise bemüht und wie wurden diese in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen und welche aus welchen Gründen nicht berücksichtigt?
  6. Welche Maßnahmen wurden aufgrund welcher Lage bzw. Lagebeurteilung durch die Staatsregierung zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 und ihrer Auswirkungen wie und durch wen (federführend bzw. ressortverantwortlich) konzipiert, mit welchen konkreten Zielen, unter welchen zu betrachtenden, einzuhaltenden oder zu berücksichtigenden Bedingungen?
  7. Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden bei welcher Lage bzw. Lagebeurteilung die vorab konzipierten Maßnahmen durchgeführt?
  8. Wann und durch welche Stellen wurden die Rechtmäßigkeitsprüfungen im Hinblick auf die umgesetzten Maßnahmen durchgeführt und wie wurden sie dokumentiert?
  9. Wie, durch wen und mit welchem Ergebnis wurde die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen geprüft (federführend bzw. ressortverantwortlich)?
  10. Wie wurde die jeweilige aktuelle Datengrundlage zu den ergriffenen Maßnahmen in späteren Überprüfungen der Rechtmäßigkeit berücksichtigt?
  11. Welche Maßnahmen sind durch Rechtsprechung beschränkt bzw. verboten worden und welche Auswirkungen hatte dies auch auf den Vorgang der Rechtmäßigkeitsprüfung?
  12. Welche Kriterien galten und wurden durch wen angewandt, um den Status einer „Pandemie“ zu überprüfen und letztlich aufrechtzuerhalten? Wer war gegebenenfalls insoweit bevollmächtigt, die Beendigung der „Pandemie“ und der damit verbundenen Maßnahmen in Sachsen festzustellen?
  13. Wie wirkten sich die umgesetzten Maßnahmen auf die Gesundheitserwartung, die Sterblichkeit und die Übersterblichkeit der sächsischen Bevölkerung aus? Hierbei sind u.a. psychosoziale Aspekte, eine Unter- und Fehlversorgung von nicht an COVID-19-Erkrankten sowie Einschränkungen in der Prävention und in der Gesundheitsförderung (insbesondere Früherkennung und Rehabilitation) zu berücksichtigen.

 

Kinder und Jugendliche – Lockdown, Erkrankungen, Suizide, Bildung, Sport u. Gesundheit

 

  1. Welche konkreten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse zu
    SARS-CoV-2 und seinen Varianten und den durchgeführten Corona-Maßnahmen und deren Wirkungen lagen der Staatsregierung zu welchen Zeitpunkten in Bezug auf Säuglinge und Kleinkinder, Kinder und Jugendliche vor?
  2. Inwiefern wurde aufgrund dieser Daten hinsichtlich des Konflikts zwischen den verfolgten Zielen und den Grund- und Menschenrechten dieser Personengruppen wann und wie abgewogen (beispielsweise zwischen Art. 2 des Grundgesetzes – Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – und Art. 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Recht auf Bildung)?
  3. Welche Folgen und Auswirkungen haben die ergriffenen Corona-Maßnahmen, insbesondere Lockdowns, Schul- und Kindergartenschließungen sowie Schließung von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen auf Kinder und Jugendliche gezeitigt – quantitativ und qualitativ, insbesondere im Hinblick auf definierte schulische Lernziele, die erreichten bzw. zu erreichenden Bildungsabschlüsse, die Lern-, Ausbildungs- bzw. Studierfähigkeit der Kinder- und Jugendlichen sowie deren psychosoziale Gesundheit und deren erworbene Sozialkompetenz?
  4. Was hat die Staatsregierung getan, um die mit den Maßnahmen verbundenen negativen Folgen und Auswirkungen zu verringern bzw. zu kompensieren und inwieweit war dies angemessen und erfolgreich? Welche Auswirkungen hatten die umgesetzten Maßnahmen auf die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern, Pädagogen und Schülern?

 

Impfstrategie, Impfwirkungen, Impfnebenwirkungen, Impfwerbung

 

  1. Welche konkreten Daten, Informationen, Hinweise und Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der in Sachsen angewendeten COVID-19-Impfstoffe lagen der Staatsregierung oder den ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden wann vor, und zwar zugeordnet zu den verschiedenen Altersgruppen in der Bevölkerung und relevant Vorerkrankten, und wurden diese in angemessener Weise beim Handeln oder Unterlassen berücksichtigt?
  2. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Impfkommission (SIKO) und welche Empfehlungen und Expertisen zur Wirksamkeit und Sicherheit der in Sachsen angewendeten COVID-19-Impfstoffe wurden durch die SIKO für die Staatsregierung erarbeitet und welche Grundlagen hatten diese?
  3. Welche Daten, Informations- und Bewertungsgrundlagen hatten die Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen in Bezug auf die angewendeten COVID-19-Impfstoffe und die COVID-19-Impfempfehlung des SMS?
  4. Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung unternommen, angesichts der nur bedingt zugelassenen Impfstoffe die Qualität der ihr vorliegenden Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe zu verbessern, und welche Möglichkeiten der Erkenntnis- und Datengewinnung sind unterblieben?
  5. Welche Nebenwirkungen, Wirkungen, Wirkungsnachweise der COVID-19-Impfstoffe, welche Daten zur Dauer des Impfschutzes und der Nachweisbarkeit der nach der COVID-19-Impfung gebildeten Antikörper, welche Daten zur Unverträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe oder von Teilen der Impfstoffe wurden durch öffentliche Stellen des Landes erfasst?
  6. Welche und wie viele Impfschäden und wie viele Impftote gab es in der sächsischen Bevölkerung, die einer COVID-19-Impfung zuzurechnen sind?
  7. Welche Informationen hatte die Staatsregierung aufgrund der behördlichen Meldewege über Impfnebenwirkungen?
  8. Wie gingen die Staatsregierung und die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden mit Fragen zur und mit Kritik an der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sowie mit Warnungen vor Nebenwirkungen um?
  9. Welche Erkenntnisse, Informationen und Daten zu Impfwirkungen und Nebenwirkungen haben vor der Umsetzung verschiedener Maßnahmen, wie zum Beispiel der sog. 2G-Maßnahmen, vorgelegen und inwieweit sind diese einbezogen worden?
  10. Welchen Einfluss und welche Wirkung hatten die COVID-19-Impfungen auf die COVID-19-bedingte Bettenbelegung in sächsischen Kliniken auf Normal- und Intensivstationen?
  11. Welchen Einfluss und welche Wirkung hatten die COVID-19-Impfungen auf den Schutz vulnerabler Personengruppen?
  12. Inwieweit wurde jeweils welche Strategie der Impfwerbung bzw. Impfaufklärung eingesetzt und welche Daten, Informationen und Erkenntnisse lagen diesbezüglich zugrunde?
  13. Welche Rahmenbedingungen lagen der Beauftragung bzw. Vergabe, der Organisation und dem Betrieb der Impfzentren und mobilen Impfteams zugrunde? Wie war die Arbeitsweise zur Sicherstellung eines sicheren Impfablaufes und der Minimierung von unerwünschten Wirkungen und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung organisiert?
  14. Wie gestalteten sich das Verfahren, die Umsetzung des Verfahrens sowie die organisatorische und personelle Ausstattung des Kommunalen Sozialverbands Sachsen in Bezug auf die Anerkennung eines Impfschadens? Welche Voraussetzungen in jeweils welcher Form zur Anerkennung eines Impfschadens waren bzw. sind notwendig und welche diesbezüglichen Anweisungen an sowie Absprachen und Verfahrensweisen mit anderen Stellen weiterer Bundesländer, mit dem Bund und mit Bundesbehörden sowie mit Behörden des Freistaates Sachsen existieren?

 

Polizeiliche Maßnahmen – Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

  1. In welchem Umfang wurden Strafermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das IfSG, die Corona-Schutz-Verordnungen und weitere mit SARS-CoV-2 in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften eingeleitet?
  2. Wie entwickelte sich das Demonstrationsgeschehen im Freistaat Sachsen gegen die Corona-Maßnahmen?
  3. Welche Strategie im Umgang mit dem aufkommenden Demonstrationsgeschehen sowie den Protestbewegungen verfolgte die Staatsregierung zu welchen Zeitpunkten und welche Maßnahmen wurden hieraus abgeleitet?
  4. Welche polizeilichen Einsatzstrategien bzgl. der mit SARS-CoV-2 in Zusammenhang stehenden Demonstrationen gab es jeweils und welchen Einfluss hierauf hatte die Staatsregierung?
  5. Inwiefern gab es Amtshilfeersuchen an andere Bundesländer in Bezug auf mit SARS-CoV-2 in Zusammenhang stehenden Demonstrationen und inwiefern wurden hiermit jeweils welche Ziele verfolgt und inwiefern wurde mit dieser Amtshilfe ein gegenüber dem Handeln eigener Einsatzkräfte abweichendes Vorgehen bezweckt?
  6. Wie entwickelten sich Proteste bzw. Protestformen gegen die behördlichen Corona-Maßnahmen und wie gingen die Behörden bzw. die Staatsregierung damit um bzw. darauf ein?
  7. Inwiefern gab es jeweils welche Hinweise und Weisungen an die sowie Absprachen mit den Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden, wie mit auf SARS-CoV-2 in Zusammenhang stehenden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren zu verfahren sei?
  8. In welcher Höhe wurden Ordnungsgelder für jeweils welche Verstöße nach dem IfSG in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung verhängt?
  9. Gegen wie viele Bußgeldbescheide wurden Rechtsmittel eingelegt und wie viele dieser Bußgeldbescheide wurden erfolgreich angefochten?

 

Teststrategie und Testzentren

 

  1. Welche Teststrategien mit welchen Testverfahren und -kapazitäten wurden angewendet, um zur Erlangung umfangreicher und verlässlicher Daten zum Infektionsgeschehen im Zeitverlauf in Sachsen beizutragen, welche weiteren Ziele wurden hiermit verfolgt und inwieweit ließen sich die definierten Ziele mit der gewählten Strategie erreichen?
  2. Welche Teststrategien wurden von der Staatsregierung in Erwägung gezogen, aber aus welchen Gründen verworfen oder zumindest nicht umgesetzt (z. B. Nutzung von Antikörpertests oder Bevölkerungstestungen)?
  3. Welchen Nutzen hatten die umgesetzten SARS-CoV-2-Teststrategien in Bezug auf

 

  1. die Verbreitung von SARS-CoV-2 bzw. die Eindämmung der Verbreitung,
  2. den Schutz verschiedener Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Ältere, Personen mit relevanten Vorerkrankungen und Kinder,
  3. den Schutz der kritischen Infrastruktur und der Kapazitäten des Gesundheitswesens,
  4. die Intensität und den Umfang notwendiger zusätzlicher Schutzmaßnahmen,
  5. den sicheren Nachweis einer Infektion bzw. den sicheren Ausschluss einer Infektion mit SARS-CoV-2?

 

  1. Inwiefern wurden SARS-CoV-2-Tests auch zu anderen Zwecken als der Feststellung des Infektionsstatus verwendet, wie zum Beispiel dem Aufbau von Druck zur COVID-19-Impfung?
  2. Welche Rahmenbedingungen für die Beauftragung bzw. Vergabe, die Organisation und den Betrieb von Testzentren gab es?
  3. Inwiefern bestanden wirtschaftliche Fehlanreize in Bezug auf den Betrieb von Testzentren, die dem eigentlichen Zweck entgegenstanden? Inwiefern wurden Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Abrechnung von SARS-CoV-2-Tests erfasst?
  4. Inwieweit wurde die Angemessenheit der räumlichen, organisatorischen und personellen Anforderungen an den Betrieb von Testzentren überprüft? Inwieweit erfolgte eine Überprüfung der Durchführung von SARS-CoV-2-Tests vor dem Hintergrund zuverlässiger Testergebnisse und der Sicherheit der Anwendung?
  5. Welche Prüfmaßnahmen zur Bewertung der Konformität und der Gesundheitsrisiken von inverkehrgebrachten SARS-CoV-2-Schnelltests (sog. Laientests) wurden umgesetzt und inwiefern wurde hier von etablierten Standards und Verfahren abgewichen?
  6. Inwiefern ging durch die Anwendung von SARS-CoV-2-Schnelltests in Schulen durch Schüler oder durch Laien selbst ein Gesundheitsrisiko (z. B. durch Inhaltsstoffe oder Anwendungsfehler) aus und inwiefern wurde diesbezüglich von etablierten Anforderungen für das Anwenden von Schnelltests und der In-vitro-Diagnostik abgewichen?

 

Krankenhäuser

 

  1. Inwiefern bestand oder drohte zu welchen Zeitpunkten in jeweils welchen Regionen ein Engpass an Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Erkrankte auf Intensivstationen und Normalstationen und welche Ursache besaßen diese Engpässe jeweils?
  2. Welchen Einfluss hatten verschiedene Maßnahmen wie Testpflichten, Quarantäneanordnungen oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht und weitere Maßnahmen auf die Personalsituation in den Krankenhäusern und damit auf einen möglichen Engpass an Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Erkrankte?
  3. Inwieweit waren die im Zuge der „Corona-Pandemie“ neu beschafften, bereitgestellten bzw. verfügbar gemachten Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Erkrankte auf Intensivstationen sächsischer Kliniken in welchem Zeitraum in welchen Regionen tatsächlich unter jeweils welchen Bedingungen betreibbar und inwieweit sind bzw. waren sie bis zum Tag des Einsetzungsbeschlusses betreibbar?
  4. Welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung vor, ob und inwieweit Behandlungskonzepte für COVID-19-Erkankungen in Krankenhäusern jeweils Einfluss auf die Prognose der Behandlung sowie auf die Liegedauer und damit letztendlich auch auf die Bewertung der Gefährlichkeit von COVID-19 hatten?
  5. Welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung dahingehend vor, welche Absprachen, Anweisungen, Verfahrensweisen und Vorgaben bezüglich der Behandlung von COVID-19-Erkrankungen in Krankenhäusern existierten, wie diese etabliert wurden und inwiefern abweichende Behandlungskonzepte bestanden, die eine gute Prognose sichern konnten?
  6. Welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung dahingehend vor, ob und ggf. inwieweit verschiedene Behandlungskonzepte in Krankenhäusern nicht etabliert bzw. umgesetzt wurden?
  7. Welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung dahingehend vor, inwiefern der Impfstatus von COVID-19-Patienten in Krankenhäusern jeweils welchen Einfluss auf die Behandlung hatte und welche Anweisungen, Hinweise und Absprachen hierzu existierten?
  8. Welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung dahingehend vor, inwiefern finanzielle oder abrechnungstechnische Aspekte jeweils welchen Einfluss auf die Behandlung von COVID-19-Patienten und die COVID-19-bedingte Bettenbelegung hatte?
  9. Wie sind die öffentlichen Krankenhäuser bzw. Krankenhausärzte mit den COVID-19-bezogenen Meldepflichten verfahren und welche Absprachen, Anweisungen, Verfahrensweisen und Vorgaben zur Meldung und Datenerhebung gab es? In welchem Umfang lagen Meldeverstöße von Krankenhäusern bzw. Krankenhausärzten vor und wie wurde hiermit verfahren bzw. welche Absprachen, Anweisungen, Verfahrensweisen und Vorgaben gab es hierzu?
  10. Inwieweit kamen weitere Maßnahmen des Katastrophenschutzes wie zum Beispiel der Einsatz mobiler Krankenhäuser und Behandlungsmöglichkeiten oder der Einsatz von Soldaten der Bundeswehr zur Krankenbehandlung oder anderer Arbeiten in Krankenhäusern zum Einsatz bzw. aus jeweils welchen Gründen wurde hierauf verzichtet? Inwieweit lagen entsprechende Konzepte und Kapazitäten vor?

 

Schutzausrüstung

 

  1. Inwiefern wurde Schutzausrüstung (z. B. Mund-Nasen-Bedeckungen, OP-Masken, FFP-2-Masken, Handschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel etc.) durch Landesbehörden in welchen Größenordnungen, zu welchen Konditionen und zu welchen Zeitpunkten beschafft und wie war das Beschaffungsverfahren ausgestaltet?
  2. Inwiefern gab es welche Absprachen oder Zusammenarbeit in welcher Form zur Beschaffung von Schutzausrüstung mit anderen Stellen, insbesondere dem Bund und Bundesbehörden, Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen, anderen Bundesländern?
  3. Welche Regelungen und Verfahren zur Einlagerung und Verteilung der Schutzausrüstung haben zu welchen Zeitpunkten existiert und unter welchen Konditionen fand die Einlagerung und Verteilung insbesondere durch Dritte statt?
  4. Welche Vorkehrungen wurden seit dem Auftreten von SARS-CoV-2 getroffen, um die Verfügbarkeit von Schutzausrüstung bei epidemischen und pandemischen Notlagen sicherzustellen, und welche Konditionen hatten die hierzu getroffenen Vereinbarungen?
  5. Inwieweit spielten jeweils welche Aspekte bei der Änderung von Anforderungen an Schutzausrüstung (z. B. FFP2-Masken statt OP-Masken) eine Rolle?
  6. Welche Prüfmaßnahmen zur Bewertung der Konformität und der Gesundheitsrisiken von inverkehrgebrachten Schutzausrüstungsgegenständen wurden umgesetzt und inwiefern wurde hier von etablierten Standards und Verfahren abgewichen?

 

Stationäre Wohneinrichtungen

 

  1. Welche konkreten Schritte hat die Staatsregierung zur Abwägung der für stationäre Wohneinrichtungen angeordneten Maßnahmen wie Testungen, Impfungen und Kontaktreduzierungen unternommen? Führte die Staatsregierung eine Wirksamkeitsanalyse und eine Verhältnismäßigkeitsbewertung durch? Ggf. wann und auf welche Art und Weise erfolgte eine derartige Auswertung?
  2. In welcher Weise, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis wurden die umgesetzten Maßnahmen für stationäre Wohneinrichtungen evaluiert und welche Erkenntnisse anderer Stellen wurden dabei gegebenenfalls herangezogen?
  3. Wie haben sich die auf die Corona-Schutz-Verordnungen gestützten Kontakt- und Besuchsverbote sowie Quarantänemaßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und von Wohngruppen für Menschen mit Behinderung ausgewirkt und welche sozialen Folgen hatten diese? Inwieweit haben diese Maßnahmen Auswirkungen auf die Pflegequalität gezeitigt? Welche langfristigen gesundheitlichen und sozialen Folgen hatten die Besuchsverbote für die Angehörigen der jeweiligen Bewohner? Wie viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind während des grundsätzlichen Besuchsverbots ohne Kontakt zu ihren Familienangehörigen verstorben und inwieweit wurden Maßnahmen zum würdevollen Sterben und der Sterbebegleitung umgesetzt?
  4. Welche kurz- und langfristigen Folgewirkungen für die soziale, physische und psychische Entwicklung hatten und haben die behördlich verordneten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung bei Bewohnern von stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei Bewohnern von Wohngruppen für Menschen mit Behinderung?
  5. Welche Maßnahmen wurden durch die Staatsregierung sowie die zuständigen Behörden ergriffen, um die bei Bewohnern stationärer Einrichtungen durch die angeordneten Maßnahmen entstandenen Folgeschäden zu eruieren und mit dem Nutzen dieser Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung abzuwägen? Gab es Meldungen an die Staatsregierung bzw. an die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden durch Einrichtungsbetreiber, Bewohner und / oder Angehörige mit Schilderungen der negativen Folgewirkungen der verordneten Maßnahmen? Wie sind die Staatsregierung und die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden mit derartigen Meldungen umgegangen?

 

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

 

  1. Wie entwickelte sich der gesellschaftliche Zusammenhalt über den Zeitraum der „Corona-Pandemie“ hinweg?
  2. Inwieweit haben die Kommunikation und die Kommunikationsstrategie der Staatsregierung dazu beigetragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken oder auch zu schwächen? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich entwickelt und umgesetzt?
  3. Inwiefern wurden durch Verantwortliche in der Staatsregierung und / oder in den ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden gezielt Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Kinder, Ungeimpfte, Ungetestete, Maskenkritiker, Maßnahmenkritiker etc. ausgegrenzt und welche Ziele wurden hiermit gegebenenfalls verfolgt?

 

Wirtschaft und Staatshaushalt

 

  1. Welche negativen Effekte hatte die Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen jeweils auf Wirtschafszweige / Wirtschaftsklassen, auf Wirtschaftsbetriebe, auf Selbständige, auf Freiberufler und Arbeitnehmer (im Folgenden „sächsische Wirtschaft“) und welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen, um die Schäden dieser Maßnahmen bei den Betroffenen möglichst gering zu halten?
  2. Welchen Einfluss hatten Prognosen und eine Bewertung der Effekte auf die sächsische Wirtschaft bei der Verhältnismäßigkeitsbewertung der umgesetzten Maßnahmen?
  3. Welche Datengrundlagen, Prognosen und Expertisen nutzte die Staatsregierung, um die Auswirkung der umgesetzten Maßnahmen auf die sächsische Wirtschaft zu bewerten?
  4. Inwieweit sind eigene Datengrundlagen und Prognosemodelle seitens der Staatsregierung entwickelt worden und welche dieser Prognosen und Erkenntnisse wurden im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsbewertung der umgesetzten Maßnahmen jeweils aus welchen Gründen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt?
  5. In welchem Umfang sind Entschädigungszahlungen, Ausgleichzahlungen, Fördermittel und sonstige finanzielle Zuwendungen an die sächsische Wirtschaft erfolgt und inwieweit waren diese ihrer Höhe nach ein angemessener Ausgleich?
  6. Welche Probleme sind im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigungen und Ausgleichszahlungen aufgetreten und inwieweit besaß die Staatsregierung dabei eine Aufsicht?
  7. Wann und wie wurden Betrugsfälle im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen, Ausgleichzahlungen, Fördermittelvergaben und sonstigen finanziellen Zuwendungen an die sächsische Wirtschaft zur Minderung der Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen ermittelt?
  8. Inwieweit wurden beim Vollzug des „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ die rechtlichen Grenzen, insbesondere des Artikel 95 Absatz 5 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingehalten?
  9. Inwieweit war beim Vollzug des „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ eine ausreichende Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet?
  10. Inwiefern wurden Mittel aus dem „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ für Zwecke zugewendet, die Gegenstand der sozialen Sicherungssysteme oder anderer Leistungen des Staates sind?

 

  1. Abschlussbericht und Empfehlungen

 

Der Untersuchungsausschuss soll auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere für

  • die gesundheitspolitische Beurteilung des Handelns der Staatsregierung in der Corona-Krise,
  • die verfassungsrechtliche Beurteilung des Handelns der Staatsregierung,
  • das Informations- und Datenmanagement der Staatsregierung,
  • die Krisenmechanismen in der Arbeitsweise der Staatsregierung,
  • Empfehlungen zur besseren Reaktion auf zukünftige Pandemiegeschehen und vergleichbare Krisensituationen sowie für Empfehlungen an die sächsische Exekutive und Legislative zur bestmöglichen Bewältigung der Folgen dieser Ausnahmesituation.

 

  1. Arbeitsweise

 

Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind auch die Experten und Entscheidungsträger auf Seiten der sächsischen Staatsregierung sowie der jeweils zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterstehenden Behörden, der Bundesministerien, der Bundesregierung, des Robert-Koch-Institutes und der Landesregierungen anderer Bundesländer sowie sonstige in die Corona-Krise involvierte Akteure, weitere Experten aus den Bereichen der Virologie und Epidemiologie, Mediziner, Juristen, Volkswirte, Verwaltungsexperten, Soziologen, Psychologen und Bedienstete des Freistaats Sachsen zurate zu ziehen.

 

Begründung:

 

Die Corona-Krise stellte einen in ihrer Dauer und Intensität beispiellosen Ausnahmezustand dar, welcher alle Teile der Gesellschaft betraf und enorme Auswirkungen hatte. Durch die Entscheidungen der sächsischen Staatsregierung wurde in bislang nie dagewesener Art und Weise in die Grund- und Freiheitsrechte der sächsischen Bürger eingegriffen. Ob dieses Regierungshandeln verfassungs- und rechtmäßig war, welche Konsequenzen dieses Handeln für alle Lebensbereiche der sächsischen Bevölkerung hatte und welche Lehren und Handlungsoptionen sich daraus für mögliche zukünftige Situationen dieser Art ergeben, soll dieser Untersuchungsausschuss untersuchen und feststellen.

 

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