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Politiker in die GRV?

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Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist eine Lobbyorganisation, welche u.a. Rentenfragen diskutiert (siehe HIER). Sie setzt sich u. A. dafür ein das zwangsweise Abgeordnete in Bund und Ländern in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert werden.

In Sachsen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Einzahlung in "beamtenähnliche", private und gesetzliche Altersvorsorge. Von der genannten Stifung erhielt ich folgende Anfrage zu meiner Position zu diesem Punkt. Das Anliegen halte ich und meine Fraktion grundsätzlich für berechtigt. Lesen Sie nachfolgend meine komplette Antwort:  

Sehr geehrter Herr Rudolph, sehr geehrter Herr Professor Tremmel,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihr Anliegen teile ich ausdrücklich.

Meiner persönlichen Meinung nach muss das Thema sogar größer gefasst werden: Eine generationengerechte Altersversorgung muss in der langfristigen Perspektive auch die große Zahl der Beamten umfassen und darf nicht zum Spielball einer Politik werden, welche unter dem Motto "Bürgergeld für die ganze Welt" eine große Menge Menschen in das System "saugt", welche nicht oder nicht angemessen eingezahlt haben. Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Zielpunkt!

Im konkreten kurzfristigen Fall weisen Sie darauf hin, dass meine Fraktion sich bereits in der 7. Wahlperiode konkret für die von Ihnen angesprochene Systemumstellung eingesetzt hat. Mit dem Antrag „Altersarmut abwenden – gesetzliche Rente stärken" (Drucksache 7/16458 vom 13.05.2024) hat die AfD-Fraktion die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die künftige Altersversorgung politischer Mandatsträger in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wird. Dieser Antrag wurde am 13.06.2024 im Plenum beraten.

Es freut mich, dass diese Position damit dokumentiert und somit keine kurzfristige Reaktion auf öffentlichen Druck, sondern langjährige Fraktionslinie ist. Ich unterstütze daher die vollständige Überführung der Altersversorgung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung mit einer angemessenen Übergangsregelung. Ein solcher Systemwechsel entspricht dem Grundsatz, dass Mandatsträger für ihre Altersvorsorge ebenso Beiträge leisten sollten wie Beschäftigte, Selbständige und Rentnerinnen und Rentner. Das stärkt das Vertrauen der Bürgerschaft in die parlamentarische Demokratie. Ich bin bereit, einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf mit einzubringen und ihm zuzustimmen.

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