Barbershop als Symbolbild, KI-generiert
Nachdem ich aus dem Frisörhandwerk auf den "Boom der Barbershops" und des Mißbrauchsverdachts angesprochen wurde, brachte ich zur Sitzung des Kreistages Mittelsachsen am 11.12.2024 das Thema zur Sprache:
Sehr geehrter Herr Dr. Beier, ... zur kommenden Sitzung des Kreistags ... bitte ich um Beantwortung folgender Fragen. ...
In den letzten Monaten bzw. sogar Jahren erlebten sogenannte „Barbershops“ einen regelrechten Boom. Das war auch in Freiberg deutlich sichtbar. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, welche das Frisörhandwerk durchmacht, führte das zu Diskussionen. Diese habe ich auch selbst erlebt. Ich verweise dazu auf den nachfolgend verlinkten Artikel der Deutschen Handwerkszeitung. Dieser ist am 5. März 2024 erschienen und trägt den Titel: „Stehen Barbershops zu Recht am Pranger?" (siehe HIER)“
Ansatzpunkte für Missbrauch bieten meines Wissens die aktuellen gesetzlichen Regelungen, welche keinen Meisterzwang für reine Barbierleistungen (d.h. nur Schneiden bzw. Pflege des Bartes) vorsehen. Weitere Vorwürfe z.B. bzgl. Schwarzarbeit, fehlende Mitgliedschaften in der Berufsgenossenschaft stehen im Raum und werden u.A. durch „günstige Preise“ begründet....
Die Anworten sind in fett nach den jeweiligen Fragen bzw. im verlinkten PDF dargestellt:
(1) Ist die beschriebene Problematik dem Landkreis bzw. dem Gewerbeamt bewusst?
Ja, die beschriebene Problematik ist dem Landkreis bewusst.
(2) Wurden Barbershops durch die Landkreisbehörden kontrolliert?
Ja.
(3) Wenn vorstehend ja, wie viele und wie viele Verstöße wurden festgestellt?
Bislang wurden acht Barbershops kontrolliert. Dabei gab es bislang einen nachweisbaren Verstoß.
(4) Wenn Verstöße festgestellt wurden, gegen welche Vorschriften wurde verstoßen?
Es würde gegen Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Ausführung von entgeltlich vollhandwerklichen Tätigkeiten im Friseurhandwerk für Dritte ohne die zum selbständigen Betrieb eines Handwerks erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle verstoßen.
(5) Kontrollieren weitere Behörden (z.B. Zoll) diese Gewerbeart?
Ja.
(6) Wenn vorstehend ja, welche Behörden haben kontrolliert?
Soweit bekannt ist, hat der Zoll ebenfalls Kontrollen durchgeführt.
(7) Wenn Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele waren es und wie viele Verstöße wurden festgestellt?
Über die Anzahl und den Inhalt der Kontrollen anderer Behörden hat die Landkreisverwaltung keine Kenntnis, da diese außerhalb der sachlichen Zuständigkeit liegen. Soweit dem Landratsamt am Mittelsachsen bekannt ist, bezogen sich die Kontrollen des Zolls bisher nicht auf den Landkreis Mittelsachsen.
Fazit: Es hat auch in Mittelsachsen Verstöße gegen die Meisterpflicht gegeben.